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Schweigepflicht

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Laut dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (Art. 35) und der Berufsordnung der Föderation der Schweizerischen Psychologinnen und Psychologen unterstehe ich der beruflichen Schweigepflicht. 

Das bedeutet, dass alle Informationen über die Kontaktaufnahme mit mir oder was in einer Psychotherapie besprochen wird, streng vertraulich bleiben und ohne Rücksprache mit der betreffenden Person bzw. ohne Entbindung der Schweigepflicht nicht weitergegeben werden dürfen.

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