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Psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung
Ich bin als Leistungserbringerin für psychologische Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung  (Grundversicherung) in den Kantonen Zug und Zürich anerkannt. 

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Kosten

Die Kosten richten sich nach dem seit 01.07.2022 gültigen Tarif für psychologische Psychotherapie.

Wie bei allen Gesundheitskosten der obligatorischen Krankenversicherung geht die von Ihnen gewählte Jahresfranchise sowie der Selbstbehalt von 10% bis max. CHF 700/Jahr zu Ihren Lasten. Die Rechnung wird direkt der Krankenkasse übermittelt; die Patientinnen und Patienten erhalten eine Rechnungskopie.

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Der Tarif für eine Ausfallstunde, welche verpasst oder zu spät abgesagt wurde, beträgt CHF 180 und wird privat in Rechnung gestellt.

 

Wichtige Voraussetzung:

Damit eine Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden kann, setzt die Krankenkasse eine ärztliche Anordnung für psychologische Psychotherapie voraus. Eine ärztliche Fachperson (Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin, Psychiatrie oder Psychosomatik) beurteilt, ob eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf vorliegt und ordnet die psychologische Psychotherapie via Anordnungsformular an.  Diese ärztliche Anordnung umfasst 15 Therapiesitzungen, welche auf erneute Anordnung um nochmals 15 Sitzungen verlängert werden kann. Für eine längerdauernde Psychotherapie wird nach den 2 x 15 angeordneten Therapiesitzungen eine Beurteilung durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater notwendig.

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Psychologische Psychotherapie ohne Anordnung, psychologische Beratung, Klinische Hypnose oder Selbsterfahrung
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Kosten

Psychologische Leistungen, welche nicht im Rahmen der Behandlung einer diagnostizierten psychischen Störung erbracht werden, gelten nicht als Pflichtleistungen einer Krankenkasse. Die Kosten müssen privat getragen werden 

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Mögliche Kostenbeteiligungen

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Zusatzversicherung der Krankenkasse

Bitte informieren Sie sich direkt bei der Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenbeteiligung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.psychologie.ch

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Unfallversicherung

Bei psychischen Problemen infolge von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.

 

Opferhilfe

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, kann gemäss Opferhilfegesetz bei der Opferhilfestelle des Wohnortkantons ein Gesuch um finanzielle Beteiligung an der Psychotherapie gestellt werden.

Weitere Informationen: Opferhilfe Schweiz

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